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PHMSA veröffentlicht endgültige Regelung zu Testzusammenfassungen für Lithiumbatterien – Das müssen Sie wissen

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Juni 29, 2020

Veröffentlicht am 28. Juni 2020

Im Rahmen ihrer Änderung der Gefahrstoffverordnung (HMR) zur Angleichung an internationale Schifffahrtsvorschriften hat die Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) im Mai ihre lang erwartete endgültige Regelung erlassen. Dies bedeutet Folgendes für den Versand von Lithiumbatterien in den USA.

Am 11. Mai veröffentlichte die PHMSA im Federal Register ihre endgültige Regelung zur Harmonisierung mit internationalen Normen für Gefahrstoffe. Die Regelung, die sofort in Kraft tritt und die letzte Regelung nach dem von der PHMSA vorgeschlagenen Regelwerk von 2018 darstellt, enthält Vorschriften zu Testzusammenfassungen für Lithiumbatterien. Diese endgültige Regelung weicht in einigen Punkten vom Vorschlag von 2018 ab.

Als Hintergrundinformation: Die HMR (49 CFR Teile 171–185) verlangt von den Herstellern von Lithiumbatterien und -zellen, „sich entsprechenden UN-Designtests zu unterziehen, um sicherzustellen, dass sie für den Transport richtig klassifiziert sind, und Aufzeichnungen über den erfolgreichen Abschluss der Tests zu erstellen, die als Testberichte bezeichnet werden.“

Das Thema Testzusammenfassungen für Lithiumbatterien wurde in einem früheren CHEMTREC-Blog hier ausführlich behandelt.

Diese Testzusammenfassungen ermöglichen Rückverfolgbarkeit und Rechenschaftspflicht und müssen den Händlern entlang der Lieferkette zur Verfügung stehen. Die endgültige PHMSA-Regelung entspricht größtenteils dem Vorschlag von 2018. Es gibt jedoch einige bemerkenswerte Unterschiede zum vorherigen Regelentwurf.

Neu in der endgültigen Regelung

Die endgültige Regelung enthält einige wichtige Punkte, die sowohl von der vorgeschlagenen Regelung als auch von den aktuellen UN-Modellvorschriften abweichen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass die Regelung der PHMSA nur innerhalb der Vereinigten Staaten gilt und dass die internationale Regelung bereits (Stand: 1. Januar 2020) in Kraft ist und auch für US-Unternehmen gilt, die international versenden.

Einer der oben genannten Unterschiede in der PHMSA-Regelung besteht darin, dass für Batterien, die ab dem 1. Januar 2008 hergestellt wurden, Prüfzusammenfassungen vorgelegt werden müssen. Die UN-Norm 38.3 verlangt Prüfzusammenfassungen für Batterien, die bis ins Jahr 2003 zurückreichen.

Bei der Vorverlegung des Stichtags auf 2008 wies die PHMSA darauf hin, dass sie die eingereichten Kommentare berücksichtigt habe, die sich auf „die möglichen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Testzusammenfassungen für ältere Batterien beziehen, insbesondere in Fällen, in denen ein Hersteller möglicherweise nicht mehr im Geschäft ist oder mit einem anderen Unternehmen fusioniert ist“.

Darüber hinaus gewährt die endgültige PHMSA-Regelung mehr Zeit, um die Vorschriften einzuhalten, indem der Umsetzungstermin für diese Bestimmung von 2020 auf 2022 verschoben wird. Die Behörde war der Ansicht, dass die anfänglichen Anstrengungen, die zur Erreichung der Vorschriften erforderlich sind, zusätzliche Möglichkeiten für Unternehmen zur angemessenen Einhaltung rechtfertigen.

Mit der Gewährung zusätzlicher Zeit trägt die PHMSA dem erheblichen Aufwand Rechnung, der für Unternehmen mit der Einhaltung der Vorschriften verbunden ist. Unternehmen, die ihre Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften aufgeschoben haben, erhalten zwar mehr Zeit, stehen aber dennoch vor einem hohen Arbeitsaufwand.

Die Auswirkungen der Einhaltung der PHMSA-Vorschriften

Während der freiwilligen Einhaltungsphase müssen die Hersteller Testzusammenfassungen für alle zuvor hergestellten Lithiumzellen und -batterien erstellen, für die diese derzeit nicht vorliegen, und die Hersteller müssen Testzusammenfassungen für neu hergestellte Zellen und Batterien erstellen.

PHMSA „schätzt, dass diese Regelung zu einer allgemeinen Erhöhung der Belastung führen wird, die auf die vorgeschlagene Anforderung zurückzuführen ist, eine Testzusammenfassung für Lithiumzellen und -batterien zu erstellen, die nach dem 1. Januar 2008 hergestellt wurden.“

Die PHMSA schätzt, dass der gesamte Dokumentationsbedarf 4.572,4 Stunden beträgt – eine erhebliche personelle Belastung für die Unternehmen.

Reduzierung der Belastung

Da die Vorschriften für Lithiumbatterien immer komplexer werden, wird deren Einhaltung immer schwieriger. Das bedeutet, dass das Sammeln, Verwalten und Nutzen der notwendigen Informationen entlang der gesamten Lieferkette für Unternehmen deutlich mehr Aufwand und Kosten bedeuten kann.

Die Einhaltung der Vorschriften für Lithiumbatterie-Testzusammenfassungen ist zwar eine anspruchsvolle Aufgabe, aber die gute Nachricht ist, dass es Hilfe gibt. Um die Einhaltung dieser komplexen Vorschriften zu erleichtern, bietet CHEMTREC CRITERION™ an, ein Dokumentenmanagementsystem für Lithiumbatterie-Testzusammenfassungen. Criterion bietet eine zentrale Quelle für die Verwaltung von Lithiumbatterie-Testzusammenfassungen und stellt diese Nutzern auf Anfrage zur Verfügung.

Die wichtigsten Funktionen und Vorteile von CRITERION:

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  • Tausende von Testzusammenfassungen erfassen, verwalten und verteilen
  • Möglichkeit zur Verwendung eines Service-Links, der auf Unternehmenswebsites hinzugefügt werden kann, um die Verteilung von Testzusammenfassungen zu vereinfachen
  • Einfacher Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten in der Lieferkette über eine zentrale Datenbank
  • Passen Sie Ihr Konto an die Anforderungen Ihres Unternehmens an

Die Testzusammenfassungsregeln gelten bereits weltweit. Das bedeutet, dass die Übergangsfrist der endgültigen PHMSA-Regelung die freiwillige Einhaltungsfrist für internationale Spediteure nicht verlängert. Unternehmen, die international transportieren, sollten die Anforderungen bereits erfüllen, weshalb viele bereits die Vorteile von CRITERION nutzen.

Erste Schritte

Nehmen Sie Kontakt mit CHEMTREC auf, um zu erfahren, wie unser Dokumentenmanagementsystem CRITERION Sie bei Ihren Anforderungen an Testzusammenfassungen für Lithiumbatterien unterstützen kann.

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