OSHA HCS: Zuordnung von Etikettenelementen und allgemeine Etikettenaktualisierungen
Von der OSHA veröffentlichte Hazard Communication Standard (HCS)-Reihe
Blogbeitrag 3: Zuordnung von Beschriftungselementen und allgemeine Beschriftungsaktualisierungen
Sie sind mittlerweile mit unserer gründlichen Prüfung der endgültigen Regelung des Hazard Communication Standard (HCS) der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) vertraut. Anschließend haben wir Blogbeitrag 2: Aktualisierungen der Klassifizierung physischer und gesundheitlicher Gefahren veröffentlicht. In diesem dritten Blogbeitrag behandeln wir Aktualisierungen der Zuordnung von Kennzeichnungselementen und allgemeine Kennzeichnungsaktualisierungen.
Erfahren Sie mehr, indem Sie sich die vollständige Blogserie von CHEMTREC zu OSHA HCS-Updates ansehen:
- Woche vom 30. Mai – Umfassende Einblicke in OSHA HCS-Updates
- Woche vom 3. Juni – HCS-Updates: Klassifizierungen physikalischer und gesundheitlicher Gefahren
- Woche vom 10. Juni – HCS-Updates: Zuordnung von Elementen und Beschriftungen- dieser Beitrag
- Woche vom 17. Juni – HCS-Updates: Sicherheitsdatenblätter
- Woche vom 24. Juni – HCS-Updates: FAQ zum überarbeiteten Gefahrenkommunikationsstandard der OSHA

Was sich nicht geändert hat
Die OSHA hat die grundlegenden Kennzeichnungsanforderungen, die Kennzeichnungselemente und deren Anbringung auf dem Etikett beibehalten. Das bedeutet, dass Hersteller und Importeure von Chemikalien weiterhin verpflichtet sind, jeden Behälter, der den Arbeitsplatz verlässt, mit einem Etikett zu versehen. Bei gefährlichen Chemikalien müssen die Etiketten ein einheitliches Signalwort, ein Piktogramm und einen Gefahrenhinweis für jede Gefahrenklasse und -kategorie sowie Sicherheitshinweise enthalten.
Änderungen am HCS-Piktogramm
Die OSHA hat geringfügige Änderungen bei der Zuordnung der Piktogramme vorgenommen:
- Die Schilder des US-Verkehrsministeriums (DOT): Die OSHA hat zur Kenntnis genommen, dass das DOT seine Vorschriften aktualisiert hat, die HCS-Piktogramme auf Containern zulassen. Daher hat die OSHA das HCS aktualisiert, um darauf hinzuweisen, dass das HCS-Piktogramm auf einem Versandcontainer angebracht werden kann, wenn ein DOT-Schild die gleiche Gefahr anzeigt (obwohl dies nicht obligatorisch ist).
- Ausrufezeichen-Piktogramm: Die OSHA hat angekündigt, die Verwendung des Ausrufezeichen-Piktogramms für nicht anderweitig klassifizierte Gefahren (HNOC) auf Etiketten zuzulassen (aber nicht vorzuschreiben). Diese Änderung erleichtert die Einhaltung der US-amerikanischen und kanadischen Vorschriften für HNOC-Gefahren, da die kanadischen Vorschriften ein Piktogramm auf Etiketten für ihre HNOC-Gefahrenklassen vorschreiben.
Aktualisierungen der Kennzeichnung von Unterkünften
Nachdem die OSHA das HCS 2012 aktualisiert und an das GHS angepasst hatte, traten bei der Umstellung der Etiketten auf die neuen Anforderungen durch die Unternehmen einige Herausforderungen zutage. Die neue Regelung geht auf einige dieser Herausforderungen ein und bietet Erleichterungen für Hersteller, Importeure und Händler.
- Die OSHA hat Regelungen für den Fall geschaffen, dass Hersteller, Importeure oder Händler einen Behälter physisch neu etikettieren müssen, sobald ihnen wichtige Informationen über die Gefahren der Chemikalie bekannt werden. Während die Etikettierung innerhalb von sechs Monaten überarbeitet werden muss, erlaubt die OSHA den Herstellern, das veraltete Etikett auf einem verpackten und auf die zukünftige Auslieferung wartenden Behälter beizubehalten, sofern für jeden einzelnen Behälter der Lieferung aktualisierte Etiketten bereitgestellt werden.
- Die OSHA hat die Kennzeichnungspflicht für kleine Behälter ( 100 ml Fassungsvermögen) durch Hersteller, Importeure und Händler aktualisiert, wenn die vollständige Kennzeichnung des Behälters nicht möglich ist (z. B. bei Verwendung von Auszieh-, Falt- oder Anhängeretiketten). Die OSHA hat außerdem Regelungen für sehr kleine Verpackungen ( 3 ml) geschaffen, bei denen die Kennzeichnung die normale Verwendung des Behälters beeinträchtigt.
- Die OSHA hatte lange Zeit eine flexible Richtlinie für die Kennzeichnung von Massensendungen, bei denen der unmittelbare Behälter das Transportmittel ist (z. B. in Tankwagen, Eisenbahnwaggons oder Intermodalcontainern). In diesem Fall erlaubt die OSHA, dass die Kennzeichnung entweder direkt auf dem Behälter angebracht, mit den Versandpapieren, Frachtbriefen oder auf anderem technischen oder elektronischen Wege übermittelt wird, sodass sie den Mitarbeitern beim Empfänger der Sendung sofort in gedruckter Form zur Verfügung steht. Mit dieser endgültigen Regelung hat die OSHA diese langjährige Regelung kodifiziert.
Änderungen an Beschriftungselementen
In dieser endgültigen OSHA-Regelung hat OSHA nicht nur die Elemente für die neu identifizierten Gefahrenklassen wie desensibilisierte Sprengstoffe und Chemikalien unter Druck hinzugefügt, sondern auch einige Änderungen an den Anweisungen zur Anwendung der Kennzeichnungselemente vorgenommen.
- Die OSHA weist darauf hin, dass dasselbe Piktogramm nicht mehrfach auf dem Etikett erscheinen darf. Das bedeutet, dass ein bestimmtes Piktogramm, selbst wenn es durch mehrere Gefahren ausgelöst wird, nur einmal auf dem Etikett erscheinen darf.
- Darüber hinaus hat die OSHA mehrere Änderungen im Zusammenhang mit Sicherheitshinweisen vorgenommen:
- Anleitung dazu, wie der Etikettenersteller mehrere Sicherheitshinweise zu medizinischen Maßnahmen kombinieren kann.
- Aktualisierte Sicherheitshinweise zur Anpassung an GHS Revision 7. Diese Änderungen wurden vorgenommen, um die Anwendbarkeit der Hinweise zu den Gefahren zu verbessern, indem entweder die Formulierungen oder die Bedingungen für die Anwendung der Hinweise aktualisiert wurden.
- Die erforderlichen Angaben auf dem Etikett wurden aktualisiert, um festzulegen, dass die Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Person auf dem Etikett eine US-amerikanische Adresse und Telefonnummer sein müssen. Schließlich hat die OSHA die vorgeschlagene Anforderung, das Datum der Versandfreigabe auf dem Etikett anzugeben, nicht übernommen.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt des Hazard Communication Standard finden Sie im PDF-Dokument „OSHA Hazard Communication Standard“ .
Haben Sie Fragen? Senden Sie Ihre Fragen bis zum 21. Juni an unser SDS-Team unter SDSsolutions@chemtrec.com. Wir werden sie in einem zusätzlichen Blogbeitrag beantworten.
Hinweis: Dies sind die Meinungen des Autors und stellen weder eine Interpretation der OSHA noch eine Rechtsberatung dar. Leser sollten sich bei spezifischen Rechtsfragen an einen qualifizierten Anwalt wenden. Die bereitgestellten Informationen basieren auf dem Verständnis des Autors zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels. Hauptzweck dieses Blogs ist die Information der Leser über den veröffentlichten Hazard Communication Standard. Um über die neuesten Updates der OSHA zur endgültigen HCS-Regel auf dem Laufenden zu bleiben, folgen Sie CHEMTREC in den sozialen Medien:Facebook|X|LinkedIn
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